Änderungen im § 72a SGB VIII: Materialien müssen gegebenenfalls aktualisiert werden
Aufgrund von jüngsten Änderungen im Sexualstrafrecht ergeben sich Modifikationen im § 72a SGB VIII. Er regelt die Einsichtnahme von erweiterten Führungszeugnissen bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Der Katalog der Straftaten hat sich leicht verändert. Entfallen ist § 179 StGB (durch die Neufassung des § 177 StGB). Neu zum Katalog hinzugekommen ist § 184i StGB (vgl. dejure.org/gesetze/SGB_VIII/72a.html).
Sofern Sie in ihrem Verein/Verband Vereinbarungen, Arbeitshilfen, etc. nutzen, in denen eine Auflistung der Straftatbestände oder Paragrafen nach §72a enthalten ist, müssten diese entsprechend aktualisiert werden.
Gerne können Sie die Vorlagen des LSB nutzen: https://www.kinderschutz-im-sport-berlin.de/materialien