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Kinderschutz im Sport

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Grenzüberschreitungen

Sport ist für Kinder und Jugendliche ein bedeutsamer außer-schulischer Lernort. Er ermöglicht Begegnung, stiftet Gemeinschaft und führt zu sozialen Beziehungen von Menschen. Sport erzeugt Emotionen und ist Ausdruck von Lebensfreude. Das schließt auf vielfältige Weise die Körperlichkeit und den Körperkontakt von Menschen ein. Akteure kommen sich körperlich nahe im Freudentaumel eines sportlichen Erfolges oder in der tröstenden Umarmung nach einer bitteren Niederlage. Im Training oder im Übungsbetrieb einer Sportart ist der Körperkontakt zwischen Trainern und Athleten in vielen Fällen sogar zwingende Notwendigkeit, um durch Hilfestellungen beispielsweise die körperliche Unversehrtheit bei riskanten  Turnübungen zu gewährleisten. Das alles gehört zum Sport, macht einen Teil seiner Attraktivität aus und soll auch so bleiben.

Es kann aber Grenzüberschreitungen geben, die sich auf eine leicht verständliche Formel bringen lassen: Notwendige Berührungen erlaubt, gezieltes „Grabschen“ untersagt. Grenzüberschreitungen können auch ohne Körperkontakt begangen werden oder sich in einer massiven Form der sexuellen Gewalt äußern:

Grenzüberschreitungen ohne Körperkontakt

  • exhibitionistische Handlungen
  • sich nackt oder fast nackt filmen lassen zu müssen
  • gemeinsames Anschauen von Pornos
  • „Glotzen“ des:r Trainer:in in der Dusche oder beim Umziehen (Gemeinsames Umkleiden und Duschen sollte unbedingt vermieden werden, soweit Situation und Aufsichtspflicht dies zulassen.)
  • abwertende, anzügliche Kommentierungen des Körpers bei Mädchen* und Jungen*
  • sexistische Witze und Sticheleien

Grenzüberschreitungen mit Körperkontakt

  • „Grabschen“: gezielte und bewusste Berührungen bei Hilfestellungen zwischen den Beinen, am Po, am Busen, etc.
  • als Pflege oder Massage getarnte sexuelle Übergriffe

Massive Formen sexueller Gewalt

  • Berührungen der Genitalien
  • Zwang zu sexuellen Handlungen
  • sexuelle Nötigung
  • orale, vaginale und anale Vergewaltigung

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