Sie wollen in Ihrem Verein Maßnahmen zum Kinderschutz einführen? Dann finden Sie hier Materialien, die Ihnen diese Arbeit erleichtern.
- Verbände und Vereine mit LSB-Kinderschutzsiegel
- Leitfaden „Kinderschutz im Sport“
- Erklärung zum Kinderschutz
- Verpflichtungserklärung
- Unterzeichner*innen der Verpflichtungserklärung sog. Kinderschutzerklärung
- Infoblatt zur Vereinbarung § 72a SGB VIII: Empfehlung zum Umgang mit den polizeilichen Führungszeugnissen
- Vorlage zur Beantragung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
- Vorlage Selbstverpflichtungserklärungen
- Broschüre „Kinderschutz im Sport – Prävention und Intervention“
- Materialien des Landesjugendrings Berlin (Download und Bestellung über die Website des LJR)
- Jugend-Rundschreiben Nr. 2/20091 über Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin
- Berlineinheitliche Risikoeinschätzung bei Verdacht einer Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen (Ersteinschätzung gem. § 8a SGB VIII)
- dsj-Qualifizierungsmodul „Gegen sexualisierte Gewalt im Sport“
- Ehrenkodex der Sportjugend Berlin
- Ehrenkodex der Sportjugend Berlin B1
- Erklärung zum Kinderschutz B1
- Erklärung zum Kinderschutz Leichte Sprache
- Praxisbeispiel: Veröffentlichung der*des Kinderschutzbeauftragte*n auf Vereinsinternetseite
Kinderschutzsiegel
Der Landessportbund Berlin hat sein Kinderschutzsiegel vorgestellt. Damit erweitert er sein Engagement im Kinderschutz im Sport. Das Siegel wird vergeben, wenn sechs spezifische Vergabekriterien erfüllt und überprüft wurden.
- Verbände und Vereine mit LSB-Kinderschutzsiegel
- Ablauf und Erläuterungen
- Antragsformular
- Handbuch
- Siegelflyer
- Kinderschutz-Schulung (PowerPoint – folgt zeitnah)
Handlungsleitfaden „Kinderschutz im Sport“
Der Handlungsleitfaden, den die Sportjugend Berlin federführend für den Landessportbund Berlin e.V. erstellt hat, bietet eine umfassende Grundlage zur Bearbeitung des Themenfeldes Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport. Die Arbeitsmaterialien beschäftigten sich zum einen mit konzeptionellen, zum anderen mit rechtlichen Fragen der Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport und enthalten konkrete Tipps zur organisatorischen Umsetzung in Vereinen und Verbänden. Hier finden Sie den vollständigen Leitfaden „Kinderschutz im Sport“.
Kinderschutzerklärung – Verpflichtungserklärung
Zeitgleich möchten wir Sie einladen sich an der Berliner Kinderschutzerklärung zu beteiligen. Diese enthält u.a. Empfehlungen zum Umgang mit jungen Menschen, Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen und die Selbstverpflichtung, nur fachlich geeignete Personen im Jugendbereich einzusetzen.
Hier können Sie die Erklärung zum Kinderschutz des Landessportbundes Berlin und der Sportjugend Berlin einsehen. Für Vereine und Verbände, die die Erklärung unterzeichnen möchten, gibt es zwei Wege: Entweder Sie laden die Verpflichtungserklärung herunter, unterzeichnen das Dokument bitte unter Angabe Ihres Namens sowie Ihrer Funktion im Verein/Verband und versehen es mit Ihrem Vereins-/Verbandsstempel. Oder Sie verwenden Ihre vereinseigenen Kopfbögen und erklären formlos, dass Sie sich der Kinderschutzerklärung des Landessportbundes Berlin und der Sportjugend Berlin anschließen möchten. Bitte unterzeichnen Sie ebenfalls mit Namen, Funktion im Verein/Verband sowie dem Vereins-/Verbandsstempel. Wenn Sie in Ihrem Verein/Verband bereits eine*n Beauftragte*n für den Kinderschutz ernannt haben, nennen Sie uns bitte auch die Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail, etc.).
Senden Sie das Dokument bitte:
- per Post an den Landessportbund Berlin e.V.,
Jesse-Owens-Allee 2, 14053 Berlin - per Fax an 030 / 30 00 26 176
- per Mail als pdf an Meral.Molkenthin@lsb-berlin.de
Auf diesem Wege möchten wir die jeweiligen Organisationen für ihr Engagement gegen sexualisierte Gewalt im Sport ehren und unseren Dank aussprechen.
Infoblatt zur Vereinbarung §72a SGB VIII: Empfehlungen zum Umgang mit polizeilichen Führungszeugnissen
Der § 72a des Sozialgesetzbuches VIII zur Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) verlangt die Überprüfung der persönlichen Eignung von Personen, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig werden. Dies gilt in jedem Fall für hauptberufliche Mitarbeiter*innen. Der Landesjugendring Berlin und die Sportjugend Berlin haben mit dem Senat zusätzlich darüber hinausgehende Vereinbarungen getroffen, die auch ehrenamtlich Tätige in den Sportvereinen und -verbänden betreffen. Alle wichtigen Informationen zu den gesetzlichen Regelungen enthält das Infoblatt zur Vereinbarung §72a SGB VIII. Außerdem stellen wir Ihnen Vorlagen zur Beantragung des Erweiterten Polizeiliches Führungszeugnisses sowie für die Selbstverpflichtungserklärungen zu Verfügung.
Der Landessportbund Berlin empfiehlt seinen Mitgliedorganisationen sich von allen haupt-, neben und ehrenamtlichen Beschäftigten ein erweitertes Führungszeugnis und den Ehrenkodex, vorlegen zu lassen.
Veröffentlichungen zum Thema Kindeswohl
Neben der Broschüre „Kinderschutz im Sport – Prävention und Intervention“ existieren auch beim Landesjugendring Berlin Veröffentlichungen zum Thema Kindeswohl an: Auf dessen Website finden Sie Angaben, wo die Broschüren bestellt werden können. Zusätzlich bietet das Jugend-Rundschreiben Nr. 2/20091 über – Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin, wertvolle Informationen. Für die Hilfe bei der Protokollierung eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung dient die berlineinheitliche Risikoeinschätzung bei Verdacht einer Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen (Ersteinschätzung gem. § 8 a SGB VIII).